Treppenlifte werden oft von Kostenträgern bezuschusst
Lassen Sie sich kompetent, kostenlos und unverbindlich beraten
empfohlene, kompetente und geschulte Techniker informieren Sie über Förderungen und Zuschüsse für Treppenlifte.
Zuschüsse erhalten
Sie oft von:
Krankenkassen
Pflegekassen
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Bundesanstalt für Arbeit
Sozialhilfe
Trägern der Hauptfürsorgestellen
Berufsgenossenschaften
Neues Pflegestärkungsgesetz 2015: Bei einer Einstufung in die
Pflegestufe 0 , 1 , 2 ,3 kann ein Arzt einen Treppenlift oder auch
Plattformlift verordnen.
Ihre Krankenkasse wird den Antrag auf einen Lift in jedem
Fall prüfen.
In der Regel bezuschussen die Pflegekassen einen
generalüberholten oder neuen Treppenlift mit ca. 4.000 €. Wenn zwei Pflegebedürftige im Haushalt leben beträgt der Zuschuss in der Regel maximal 8.000 €.
Bei einem Arbeitsunfall sind die Berufsgenossenschaften für solche Sachverhalte und die Übernahme der Kosten zuständig. Bei Unfällen die durch Dritte verursacht wurden, derjenige, der den Unfall verursacht hat.
Staatliche Förderung und Zuschüsse für
Treppenlifte
Hier sind vor allem die staatlichen und regionalen Wohnungsbauförderungsprogramme
zu nennen.
Wenn Sie mehr Informationen wünschen so können Sie uns eine Email schicken finanzierung@treppenlifte-secondhand.de
Service
Secondhand Treppenlifte Deutschland
D 79194 Gundelfingen
Tel 0800 - 10 10 902
service@treppenlifte-secondhand.de
Secondhand Treppenlifte
in der Schweiz
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Secondhand Treppenlifte
in Österreich
at@treppenlifte-secondhand.de